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Was gehört nicht zur Unterhaltsreinigung?

Saubere Büros, gepflegte Praxisräume und ordentliche Gewerbeobjekte entstehen nicht zufällig. Hinter einem dauerhaft guten Ergebnis stehen klar vereinbarte Leistungen, realistisch geplante Einsatzzeiten und ein Reinigungskonzept, das zur tatsächlichen Nutzung des Objekts passt.

Die regelmäßige Unterhaltsreinigung umfasst die wiederkehrenden Arbeiten, die im Angebot und im vereinbarten Leistungsverzeichnis festgelegt wurden. Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede zusätzlich auftretende Reinigungsaufgabe im laufenden Pauschalpreis enthalten ist.

Genauso wichtig ist die andere Seite: Leistungen, die häufig als Zusatzleistung angeboten werden, können selbstverständlich in den regelmäßigen Reinigungsumfang aufgenommen werden. Entscheidend ist, dass Art, Umfang und Intervall klar vereinbart wurden.

So kann beispielsweise eine Innenfensterreinigung einmal pro Quartal, eine jährliche Intensivreinigung bestimmter Bereiche oder eine planbare Reinigung nach einer Firmenveranstaltung Bestandteil der vereinbarten Pauschale sein.

Klare Vereinbarungen sorgen dafür, dass beide Seiten wissen, was enthalten ist. Das Unternehmen erhält eine verlässliche Leistung, während der Reinigungsbetrieb ausreichend Zeit, Personal und geeignete Arbeitsmittel einplanen kann.

Was kann zur regelmäßigen Unterhaltsreinigung gehören?

Der genaue Umfang richtet sich immer nach dem jeweiligen Objekt und der getroffenen Vereinbarung. Je nach Angebot kann die regelmäßige Unterhaltsreinigung unter anderem folgende Arbeiten umfassen:

  • Reinigung und Pflege der vereinbarten Bodenflächen
  • Entleerung der vorgesehenen Abfallbehälter
  • Reinigung frei zugänglicher Arbeits- und Oberflächen
  • Reinigung von Sanitärbereichen
  • Pflege von Teeküchen und Gemeinschaftsräumen
  • Reinigung vereinbarter Besprechungs- und Konferenzräume
  • Entfernung üblicher Verschmutzungen des Arbeitsalltags
  • Reinigung von Türen, Griffbereichen oder Glasflächen in vereinbarten Intervallen

Nicht jede Tätigkeit muss bei jedem Einsatz durchgeführt werden. Während Sanitärbereiche oder stark genutzte Küchen möglicherweise bei jedem Termin gereinigt werden, können andere Arbeiten wöchentlich, monatlich oder einmal pro Quartal vorgesehen sein.

Maßgeblich sind deshalb nicht allgemeine Erwartungen, sondern das konkrete Angebot und das vereinbarte Leistungsverzeichnis.

Eine normale Besprechung ist keine Firmenveranstaltung

Nach einer gewöhnlichen geschäftlichen Besprechung fallen meistens nur übliche Reinigungsarbeiten an. Dazu können beispielsweise das Abwischen des Besprechungstisches, die Entleerung eines kleinen Abfallbehälters und die Reinigung des Bodens gehören.

Ist der Konferenzraum Bestandteil des vereinbarten Reinigungsplans, können diese Arbeiten innerhalb der regulären Unterhaltsreinigung ausgeführt werden.

Anders sieht es aus, wenn dieselben Räume für eine größere Feier, ein Mitarbeiterevent oder eine Veranstaltung mit Speisen und Getränken genutzt wurden. Die Menge und Art der Verschmutzung unterscheidet sich dann deutlich vom normalen Büroalltag.

Welche Leistungen sind häufig nicht automatisch enthalten?

Die folgenden Arbeiten sind häufig nicht automatisch Bestandteil der laufenden Unterhaltsreinigung. Sie können jedoch vollständig, einmalig oder in festgelegten Intervallen in das Leistungsverzeichnis und den Pauschalpreis aufgenommen werden, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Grund- und Intensivreinigung

Eine Grund- oder Intensivreinigung geht über die gewöhnliche laufende Pflege hinaus.

Sie kann beispielsweise umfassen:

  • intensive Entfernung hartnäckiger Rückstände
  • gründliche Reinigung von Ecken und Randbereichen
  • Bearbeitung schwer erreichbarer Stellen
  • intensivere Pflege bestimmter Bodenflächen
  • Reinigung von Flächen, die nicht regelmäßig bearbeitet werden
  • Entfernung älterer oder stärker haftender Verschmutzungen

Eine solche Reinigung ist nicht automatisch Bestandteil jedes Unterhaltsreinigungsvertrags.

Sie kann jedoch als einmalige Leistung, in regelmäßigen Abständen oder beispielsweise einmal jährlich in den vereinbarten Leistungsumfang aufgenommen werden.

Maschinelle Teppich- und Polsterreinigung

Das regelmäßige Staubsaugen von Teppichflächen kann Teil der Unterhaltsreinigung sein.

Eine intensive oder maschinelle Reinigung von Teppichen, Bürostühlen, Sitzmöbeln oder anderen textilen Oberflächen benötigt dagegen zusätzliche Geräte, geeignete Reinigungsmittel und mehr Arbeitszeit.

Solche Arbeiten werden deshalb häufig gesondert geplant. Bei entsprechendem Bedarf können sie jedoch ebenfalls in festen Intervallen vereinbart und in eine Jahres- oder Monatspauschale einkalkuliert werden.

Innenreinigung von Schränken, Schubladen und Geräten

Bei der laufenden Reinigung werden üblicherweise die vereinbarten und frei zugänglichen Flächen bearbeitet.

Das Ausräumen und Reinigen folgender Bereiche ist nicht automatisch eingeschlossen:

  • Schränke und Schubladen
  • Kühlschränke
  • Küchenmöbel
  • Vorratsschränke
  • persönliche Ablagebereiche
  • geschlossene Regale oder Archivbereiche

Vor einer solchen Reinigung muss außerdem geklärt sein, wer die Inhalte ausräumt und wie mit Lebensmitteln, Unterlagen, persönlichen Gegenständen oder empfindlichen Materialien umgegangen werden soll.

Auch diese Arbeiten können nach Absprache einmalig oder in regelmäßigen Abständen übernommen werden.

Fenster und größere Glasflächen

Das Entfernen sichtbarer Griffspuren an vereinbarten Glastüren oder Glasflächen kann Bestandteil der laufenden Reinigung sein.

Eine vollständige Reinigung von Fenstern, Rahmen, Fensterbänken, Glaswänden und größeren Glasflächen ist dagegen nicht automatisch eingeschlossen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Auf Wunsch kann die Innenfenster- oder Glasreinigung als regelmäßige Leistung in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden, beispielsweise:

  • einmal monatlich
  • einmal pro Quartal
  • zweimal jährlich
  • in einem anderen individuell vereinbarten Intervall

Ist die Leistung im Angebot ausdrücklich als Bestandteil des Pauschalpreises aufgeführt, wird sie innerhalb des vereinbarten Turnus durchgeführt, ohne dass jedes Mal eine neue Einzelbeauftragung erforderlich ist.

Wichtig ist eine genaue Beschreibung. Statt lediglich „Fensterreinigung inklusive“ sollte festgelegt werden, welche Glasflächen, Seiten, Rahmen und Fensterbänke dazugehören und ob alle Bereiche ohne besondere Zugangs- oder Sicherungstechnik erreichbar sind.

Reinigung nach Bau- oder Renovierungsarbeiten

Baustaub sowie Rückstände von Farbe, Klebstoff, Silikon oder anderen Baumaterialien gehören nicht zu den gewöhnlichen Verschmutzungen eines laufend genutzten Büros oder Gewerbeobjekts.

Eine Reinigung nach Umbau-, Reparatur- oder Renovierungsarbeiten muss deshalb in der Regel gesondert besichtigt, geplant und kalkuliert werden.

Das gilt auch dann, wenn im selben Objekt bereits eine regelmäßige Unterhaltsreinigung durchgeführt wird.

Außergewöhnliche Verschmutzungen und größere Abfallmengen

Die normale Entleerung der vereinbarten Abfallbehälter ist etwas anderes als die Beseitigung ungewöhnlich großer Abfallmengen.

Zusätzlicher Aufwand kann beispielsweise entstehen durch:

  • große Mengen an Verpackungen oder Flaschen
  • verschüttete Speisen und Getränke
  • stark fettige oder klebrige Oberflächen
  • Glasbruch
  • besondere oder nicht vereinbarte Abfälle
  • außergewöhnlich stark verschmutzte Räume
  • ungeplante Reinigung außerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten

Ob solche Arbeiten ausgeführt werden können, hängt vom konkreten Zustand, den erforderlichen Arbeitsmitteln und den Entsorgungsmöglichkeiten ab. Sie sollten deshalb vor der Ausführung abgestimmt werden.

Reinigung nach Weihnachtsfeier, Oktoberfest oder Firmenveranstaltung

Gemeinsame Veranstaltungen gehören für viele Unternehmen zu einer guten Betriebskultur. Eine Weihnachtsfeier, ein Sommerfest, ein Oktoberfest für Mitarbeitende, ein Firmenjubiläum oder eine größere Veranstaltung mit Catering hinterlässt jedoch andere Verschmutzungen als ein gewöhnlicher Arbeitstag.

Nach solchen Veranstaltungen müssen häufig beseitigt werden:

  • größere Mengen an Flaschen, Gläsern und Verpackungen
  • Speise- und Getränkereste
  • fettige oder klebrige Rückstände auf Böden und Möbeln
  • stärkere Verschmutzungen in Küchen und Sanitärbereichen
  • Dekorationen und Veranstaltungsmaterialien
  • Glasscherben oder andere scharfkantige Gegenstände
  • zusätzliche Abfälle aus Catering oder Bewirtung

Eine solche Reinigung ist nicht mit der üblichen Reinigung eines Konferenzraums nach einer normalen geschäftlichen Besprechung vergleichbar.

Der tatsächliche Aufwand richtet sich unter anderem nach:

  • Art und Größe der Veranstaltung
  • Anzahl der Gäste
  • genutzten Räumen
  • Art der Bewirtung
  • anfallender Abfallmenge
  • Zustand der Räume nach Veranstaltungsende
  • gewünschtem Fertigstellungstermin
  • erforderlichen Arbeiten außerhalb der regulären Einsatzzeit

Die Reinigung nach einer besonderen Betriebsveranstaltung wird daher grundsätzlich als zusätzliche Leistung behandelt, sofern sie nicht bereits ausdrücklich im Angebot, im Leistungsverzeichnis oder im vereinbarten Pauschalumfang enthalten ist.

Kann die Reinigung nach Firmenfeiern in einer Pauschale enthalten sein?

Ja. Organisiert ein Unternehmen regelmäßig Veranstaltungen, kann die anschließende Reinigung bereits im Voraus geplant werden.

Möglich ist beispielsweise eine Vereinbarung über:

  • eine fest eingeplante Weihnachtsfeier pro Jahr
  • eine bestimmte Anzahl betrieblicher Veranstaltungen
  • ein vereinbartes Stundenkontingent für Sondereinsätze
  • festgelegte Veranstaltungsbereiche
  • einen vorher definierten Leistungsumfang
  • eine Jahrespauschale mit planbaren Zusatzleistungen

Dabei sollte klar festgelegt werden, welche Leistungen enthalten sind.

Zum Beispiel:

  • übliche Reinigung der genutzten Räume
  • Bodenreinigung
  • Reinigung der Sanitärbereiche
  • Beseitigung normaler Veranstaltungsabfälle
  • Reinigung frei zugänglicher Tische und Oberflächen

Besondere Zusatzarbeiten wie der Abbau umfangreicher Dekorationen, die Entsorgung ungewöhnlich großer Abfallmengen, Glasbruch oder Arbeiten außerhalb des vereinbarten Zeitfensters können davon ausgenommen oder separat berechnet werden.

Firmenveranstaltungen rechtzeitig ankündigen

Auch wenn eine Veranstaltungsreinigung grundsätzlich vereinbart wurde, sollte der konkrete Termin möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

Für eine zuverlässige Planung helfen insbesondere folgende Informationen:

  • Datum der Veranstaltung
  • voraussichtliches Ende
  • erwartete Gästezahl
  • genutzte Räume und Außenbereiche
  • Art der Speisen und Getränke
  • gewünschter Fertigstellungstermin
  • Zugangs- und Schlüsselregelung
  • vorhandene oder zusätzlich entstehende Abfallmengen
  • gewünschte Entfernung von Dekorationen oder Veranstaltungsresten

Je genauer die Angaben sind, desto realistischer lassen sich Arbeitszeit, Personal und benötigte Reinigungsmittel planen.

Zusatzleistungen können Teil des Pauschalpreises sein

Eine Zusatzleistung muss nicht zwangsläufig nach jedem Einsatz separat berechnet werden.

Viele Arbeiten lassen sich sinnvoll in einen regelmäßigen Pauschalpreis integrieren, beispielsweise:

  • Innenfensterreinigung einmal pro Quartal
  • intensivere Reinigung der Teeküche einmal monatlich
  • jährliche Grundreinigung bestimmter Bereiche
  • regelmäßige Reinigung von Glastrennwänden
  • saisonale Mehrleistungen
  • eine planbare Firmenveranstaltung pro Jahr

Entscheidend ist, dass die Leistung nicht nur allgemein erwähnt, sondern nachvollziehbar beschrieben wird.

Dazu gehören insbesondere:

  • die konkrete Tätigkeit
  • der betroffene Bereich
  • das vereinbarte Intervall
  • mögliche Voraussetzungen
  • erkennbare Ausschlüsse
  • die Information, ob die Leistung im Pauschalpreis enthalten ist

So entstehen keine unerwarteten Zusatzkosten und keine unterschiedlichen Erwartungen.

Klare Leistungen bedeuten weniger Aufwand für Ihr Unternehmen

Ein detailliertes Leistungsverzeichnis soll die Zusammenarbeit nicht komplizierter machen. Es schafft eine verlässliche Grundlage für beide Seiten.

Der Auftraggeber weiß, welche Leistungen enthalten sind. Der Reinigungsbetrieb kann den benötigten Aufwand realistisch planen. Zusätzliche Anforderungen lassen sich gezielt ergänzen, ohne den gesamten Auftrag neu organisieren zu müssen.

Bei Josie Gebäudereinigung stimmen wir den Reinigungsumfang, die Intervalle und die möglichen Einsatzzeiten individuell auf Ihr Objekt ab.

Auch wiederkehrende Zusatzleistungen können in den regelmäßigen Plan und den vereinbarten Pauschalpreis aufgenommen werden. Dazu können beispielsweise Innenfensterreinigungen in festen Intervallen oder im Voraus geplante Reinigungen nach Firmenveranstaltungen gehören.

Individuelles Reinigungsangebot anfragen

Sie möchten wissen, welche Leistungen für Ihr Büro, Ihre Praxis oder Ihr Gewerbeobjekt sinnvoll sind?

Teilen Sie uns die wichtigsten Informationen zu Ihren Räumen, den gewünschten Reinigungsintervallen und möglichen Zusatzleistungen mit. Wir prüfen Ihre Angaben persönlich und erstellen ein klar beschriebenes, individuell kalkuliertes Angebot.

Josie Gebäudereinigung ist für Geschäftskunden in Düsseldorf, Krefeld, Viersen und Mönchengladbach im Einsatz.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Fensterreinigung in der Unterhaltsreinigung enthalten?

Nicht automatisch. Eine vollständige Fenster- oder Glasreinigung ist nur enthalten, wenn sie ausdrücklich im Angebot oder Leistungsverzeichnis vereinbart wurde. Sie kann beispielsweise einmal pro Quartal in den Pauschalpreis aufgenommen werden.

Gehört die Reinigung eines Konferenzraums nach einer Besprechung dazu?

Das kann zur regulären Unterhaltsreinigung gehören, wenn der Konferenzraum und die entsprechenden Arbeiten im Reinigungsplan enthalten sind. Eine gewöhnliche Besprechung ist jedoch nicht mit einer größeren Firmenveranstaltung vergleichbar.

Ist die Reinigung nach einer Weihnachtsfeier eingeschlossen?

Nur dann, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne entsprechende Vereinbarung wird sie aufgrund des erhöhten Arbeits- und Abfallaufwands in der Regel als Zusatzleistung behandelt.

Können Zusatzleistungen in einem Pauschalpreis enthalten sein?

Ja. Fensterreinigung, Intensivreinigung oder planbare Veranstaltungsreinigungen können vollständig oder in bestimmten Intervallen in den Pauschalpreis aufgenommen werden. Art, Umfang und Häufigkeit sollten eindeutig festgelegt sein.

Was entscheidet darüber, welche Leistungen enthalten sind?

Maßgeblich sind das konkrete Angebot, das vereinbarte Leistungsverzeichnis und mögliche individuelle Zusatzvereinbarungen.